Eine Antragstellung ist nur nach vorherigem Erstgespräch möglich. Geplante Vorhaben gemeinnütziger Organisationen werden somit zunächst im Gespräch auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit durch die Hans Günther Adels-Stiftung überprüft. Hierdurch soll für beide Seiten ein unnötiger Bearbeitungsaufwand vermieden werden, falls das Vorhaben den Förderkriterien der Stiftung nicht entspricht.
Hält der Vorstand das geplante Vorhaben für grundsätzlich förderfähig, werden die entsprechenden Antragsunterlagen der anfragenden Organisation zur Verfügung gestellt.
Bereits geförderte Organisationen werden gebeten, diesen formalen Weg auch für weitere Vorhaben einzuhalten.