Fragen zur Förderung

Wir fördern ausschließlich Vorhaben von freien gemeinnützigen Organisationen im Großraum Köln. Dazu gehören u. a. auch Ordensgemeinschaften und Kirchengemeinden. Ob sich Ihre Organisation bzw. Ihr Projekt im Fördergebiet befinden, klären wir mit Ihnen im Rahmen des Erstgesprächs.

Stationäre und teilstationäre Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag gemäß Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) mit den Pflegekassen abgeschlossen haben, sind nicht förderfähig.

Die Hans Günther Adels-Stiftung fördert insbesondere Projekte bzw. Vorhaben gemeinnütziger Organisationen, die Kindern und Jugendlichen zugute kommen, die

  • krank,
  • behindert,
  • elternlos oder
  • sozial benachteiligt

sind.

Wir fördern Projekte zu folgenden Themen:

  • Verbesserungen der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen,
  • Erleichterungen und Unterstützung in langfristigen Heilungs- bzw. Krankheitsphasen,
  • Aufarbeitung und Bewältigung von Tod, Trauer, Krankheit und Traumata,
  • Prävention, Aufklärung, Persönlichkeitsbildung,
  • Inklusion bzw. Integration junger Menschen,
  • Vorhaben zur Gestaltung sozialer Nahräume,
  • Frühkindliche, schulische und berufliche Bildung,
  • Mobilität und Barrierefreiheit,
  • Ambulante Dienste,
  • Selbsthilfe, Interessensvertretung,
  • Kunst-, Kultur- und Sportangebote.

Das Projekt muss grundsätzlich unseren Förderrichtlinien entsprechen. Entscheidend ist eine klare Beschreibung der Ziele des Projektes und mit welchen Aktivitäten und Methoden diese erreicht werden sollen. Darüber hinaus ist für uns von besonderem Interesse, welche Wirkung das Projekt für die Zielgruppe, ihre Lebensbedingungen und ihren Lebensraum hat.

Grundsätzlich ist keine Dauerfinanzierung möglich. Die meisten Projekte sind innerhalb eines Jahres abgeschlossen. Im Sinne einer Anschubfinanzierung fördern wir i.d.R. maximal drei Jahre.

Gefördert werden

  • Personalkosten,
  • Honorakosten und
  • Sachkosten.

Nicht gefördert werden laufende Betriebskosten. Sogenannte „Overhead-Kosten“ können vereinzelt berücksichtigt werden. Dazu bedarf es einer Rücksprache im Rahmen des Erstgesprächs vor einer Antragstellung.

  • Das Projekt darf nicht vor Antragsstellung begonnen haben.
  • Antragsfristen sind zu beachten, wenn über den Antrag innerhalb einer bestimmten Kuratoriumssitzung entschieden werden soll. Diese klären wir mit Ihnen im Rahmen des Erstgesprächs.
  • Der Mittelabruf zum Projekt muss spätestens 18 Monate nach Bewilligung rechtsverbindlich unterschrieben bei uns eingegangen sein. Danach verfällt der Zuschuss automatisch.
  • Ein Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach Beendigung des Projekts eingereicht werden.

Eine Antragstellung ist nur nach vorherigem Erstgespräch möglich. Erst nach einem positiven Vorgespräch werden die Antragsunterlagen von uns an Sie verschickt. Es werden nur vollständige Anträge entgegengenommen. Die Antragstellung erfolgt durch die digitale Zusendung der entsprechenden Unterlagen an die Hans Günther Adels-Stiftung. Das Antragsformular ist zusätzlich rechtsverbindlich unterschrieben per Post zuzusenden. Ergänzende Anlagen können auf dem Postweg zugeschickt werden.

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags ist unterschiedlich, denn es kommt auf das Entscheidungsgremium an. Der Vorstand entscheidet flexibel und zeitnah. Hier dauert es ca. sechs Wochen bis zur Entscheidung. Das Kuratorium tagt nur zweimal jährlich. Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns besprechen wir das Antragsverfahren mit Ihnen genau und geben Ihnen eine Aussicht, bis wann der Antrag bewilligt sein kann.

Folgende Gründe können zu einer Ablehnung führen:

  • der Antragssteller ist keine gemeinnützige Organisation,
  • das Projekt liegt außerhalb des Großraums Köln,
  • das Projekt passt nicht zu den Förderkriterien der Stiftung,
  • das Projektkonzept ist inhaltlich nicht nachvollziehbar bzw. überzeugt nicht oder
  • es stehen nicht ausreichend Mittel zur Verfügung.

Für jeden Antrag ist spätestens sechs Monate nach Beendigung des Projektes ein Verwendungsnachweis einzureichen, der die tatsächlich verwendeten Mittel belegt. Alle Informationen und Unterlagen dazu sind auf unserer Homepage zum Download verfügbar.

Fragen zur Stiftung

Die Hans Günther Adels-Stiftung fördert Projekte gemeinnütziger Organistionen für Kinder und Jugendliche, die krank, behindert, elternlos oder sozial benachteiligt sind. Das Fördergebiet ist der Großraum Köln.

Darüber hinaus kümmert sich die Stiftung um den Erhalt ihrer verschiedenen Immobilien.

Die Stiftung kann auch selbst operativ tätig sein und führt zeitweise eigene Projekte durch.

Der Hans Günther Adels wurde 1930 in Köln geboren, wo er 2013 auch starb. Er verfügte testamentarisch, dass durch sein Vermögen nach seinem Tod eine Stiftung für kranke, behinderte, elternlose und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche errichtet werden soll.

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich im alltäglichen Stiftungsgeschäft nach innen und außen. Zudem ist er das Entscheidungsgremium für Anträge bis 10.000 €.

Das Kuratorium hat die Aufsicht über den Vorstand und berät diesen zu verschiedenen Themen. Zudem ist das Kuratorium das Entscheidungsgremium für Anträge ab 10.000 €. Das Kuratorium tagt zwei Mal im Jahr.

  • Der Vorstand entscheidet bei Anträgen bis zu einer Fördersumme von 10.000 €.
  • Das Kuratorium entscheidet bei Anträgen ab einer Fördersumme von 10.000 €.
  • Wenn Anträge unter 10.000 € zeitlich in die Planung einer Kuratoriumssitzung passen, werden diese ggf. dort eingebracht und entschieden.

Sie können die Arbeit unserer Stiftung mit Spenden oder Zustiftungen unterstützen:

  • Spenden:

Konto bei der Sparkasse KölnBonn,

IBAN: DE44 3705 0198 0132 6030 85

Wir übersenden Ihnen selbstverständlich eine Spendenquittung. Hierfür möchten wir Sie bitten, uns Ihre Adresse zukommen zu lassen.

  • Für Zustiftungen können Sie sich gerne persönlich bei uns melden. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Weitere Informationen zu Zustiftungen finden Sie unter „Spenden“ in der Menüleiste unserer Internetseite.