Wir fördern ausschließlich Vorhaben von freien gemeinnützigen Organisationen im Großraum Köln. Dazu gehören u. a. auch Ordensgemeinschaften und Kirchengemeinden. Ob sich Ihre Organisation bzw. Ihr Projekt im Fördergebiet befinden, klären wir mit Ihnen im Rahmen des Erstgesprächs.
Stationäre und teilstationäre Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag gemäß Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) mit den Pflegekassen abgeschlossen haben, sind nicht förderfähig.